Blaulicht und Martinshorn - muss das sein?

Immer wieder wird die Frage gestellt, ob die Feuerwehr im Einsatzfall immer mit Martinshorn fahren muss - selbst tief in der Nacht, wenn so gut wie keine Fahrzeuge mehr unterwegs sind. Nur mit beiden Signalen können Einsatzfahrzeuge Sonderrechte in Anspruch nehmen. Es ordnet an: „Alle übrigen Verkehrsteilnehmer haben sofort freie Bahn zu schaffen." Das Blaulicht allein ist hierfür unzulässig.

 

Wird die Feuerwehr alarmiert, zählt jede Sekunde. Minuten entscheiden oftmals über Leben und Tod, über kleines Feuer oder Großbrand mit riesigem Sachschaden. Darum muss die Feuerwehr im Schadensfall möglichst rasch an der Einsatzstelle sein. Hierbei helfen die Sonderrechte gemäß §35 Stvo. Diese Sonderrechte müssen also immer mit Blaulicht und Martinshorn angezeigt werden — und das zu jeder Tages- und Nachtzeit.

 

Stellen Sie sich vor:

Sie wohnen beim Feuerwehrhaus oder an der Hauptstraße. Nachts um 3 Uhr fährt mit tatütata und Riesenkrach die Feuerwehr an ihrem Haus vorbei. Sie werden wach! Was denken Sie?

 

· hoffentlich können die Feuerwehrleute noch rechtzeitig helfen! oder

· die werden doch nicht zu uns kommen ? oder

· sind alle unsere Kinder zu Hause ? oder

· müssen die so einen Krach machen und mich in meiner wohlverdienten Nachtruhe stören ?

 

Stellen sie sich vor, dass diese „krachmachenden" Feuerwehrleute

· vor 5 Minuten noch selbst in ihren Betten waren - wie Sie

· um 6 Uhr wieder zur Arbeit müssen - wie Sie

· die nächsten 2 oder 3 Stunden nicht mehr schlafen werden

(was oftmals auch für die Familien gilt)

 

Sollten wir Sie also einmal in ihrer Nachtruhe stören, dann haben Sie Verständnis — die Feuerwehr ist nur unterwegs, um anderen Menschen zu helfen.

 

Ihre Feuerwehr - Tag und Nacht für Sie